§1 ANWENDUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Mario Einödmaier (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) und der/dem/den Kundin/Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) hinsichtlich Dienstleistungen lt. Gewerbeverordnung.
Abweichungen von diesen AGBs sind nur mit schriftlicher Zustimmung vom Dienstleister wirksam.
§2 VEREINBARUNG DES PERSÖNLICHEN TRAININGS | PERSÖNLICHE DATEN
Der Kunde versichert mit Unterzeichnung der Anamnese, dass ein sachkundiger Arzt zuvor festgestellt hat, dass er im vollen Umfang sporttauglich ist.
Der Kunde informiert unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss der Auftragsvereinbarung bestehen.
Der Kunde beantwortet alle Fragen zum aktuellen und bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig. Sollte während der Betreuung eine akute gesundheitliche Einschränkung des Kunden entstehen, hat er dies dem Dienstleister unverzüglich mitzuteilen.
Das Training bzw. die Betreuung erfolgen auf freiwilliger Basis und auf eigene Verantwortung und ebenso auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden.
Es wird ausschließlich nur mit gesunden Personen trainiert und keine Diagnosen erstellt.
Über pPersonenbezogenen und persönliche Daten (Gesundheitszustand, Vitalwerte, Leistungsdaten,…),wird Stillschweigen vereinbart.
Bei Zustimmung einer persönlichen Betreuung gelten die AGBs als gelesen, verstanden und akzeptiert.
§3 HAFTUNGSAUSCHLUSS
Für Sach- und oder Personenschäden, welche im Zuge der Betreuung erfolgen wird keinerlei Haftung übernommen – ebenso für Folgeschäden.
Für die Betreuung wird ein psychisches und physisches Wohlbefinden vorausgesetzt.
Sollte sich vor, oder im Zuge einer Betreuung herausstellen, dass die Sinneswahrnehmung des Kunden beeinträchtigt ist, wird dem Kunden die Teilnahme am Training nicht gestattet. Das vereinbarte Stundenhonorar wird nicht zurückerstattet.
Ebenso kann ein Ausschluss des Trainings auch bei driftigen Gründen erfolgen.
Das vereinbarte Stundenhonorar wird nicht zurückerstattet.
Jegliche Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.
Spesen und Kosten für die anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Kunden.
§4 HAFTUNGSANSPRÜCHE
Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen.
Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmen der Auftragstätigkeit erleidet.
§5 TRAININGSDURCHFÜHRUNG, TRAININGSBETREUUNG
Dem Dienstleister ist es gestattet den Kunden im Rahmen des Trainings zwecks etwaiger trainingsrelevanter Faktoren wie z.B.: Haltungskorrektur oder ähnlichem zu berühren. Diese Tätigkeit wird natürlich auch mit dem Kunden besprochen und abgestimmt.
Sollten Fotos für Werbezwecke veröffentlicht werden, wird dies mit dem Kunden im Vorhinein abgestimmt.
§6 TERMINE | VERGÜTUNG DER LEISTUNG & RECHNUNG
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, muss diese Infromation mindestens 24 Stunden zuvor bekanntgegeben werden. Falls diese Absage innerhalb von 24 Std erfolgt werden die Kosten für die definierte Leistung in Rechnung gestellt.
Ausgestellte Rechnungen gelten als verbindlich und müssen in voller Summe beglichen werden.
§7 RÜCKERSTATTUNG DER LEISTUNG
Wenn die vereinbarte Stundenleistung vom Dienstleister nicht erfüllt werden kann (zB. private Verhinderung), erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet. Dies geschieht in Absprache mit dem Kunden.
§8 RUFSCHÄDIGUNG
Rufschädigung, jeglicher Art und in jeder Art von Medien ist zu unterlassen und verboten
§9 Sonstiges
Der Anamnesebogen ist wesentlicher Bestandteil der Auftragsvereinbarung. Ansonsten bestehen keine Nebenabreden zu dieser Vereinbarung.
Der Dienstleister hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.
Kündigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Es gilt österreichisches Recht.